Haftung vermeiden
Unternehmen, ihre Vorgesetzten und Mitarbeiter treffen die unterschiedlichsten Haftungsrisiken.
Daher muss jedes Unternehmen im Rahmen eines Risikomanagements seine individuellen Haftungsrisiken ermitteln und Maßnahmen zur Verminderung der erkannten Risiken festlegen, durchführen und deren Anwendung und Wirksamkeit überwachen.
Typische Haftungsrisiken sind:
- Zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung wegen Organisationsverschuldens gemäß §§ 823, 831, 31 BGB in Verbindung mit den einschlägigen Delikten des StGB
- Ordnungswidrigkeit wegen Nicht- oder Schlechtorganisation gemäß § 130 OWiG mit einem Bußgeld von bis zu 1.000.000 €
- Konzernhaftung der beherrschenden Unternehmen wegen Nichtbeachtung des Konzernrechts oder aufgrund der Nichtnutzung der Enthaftungsmöglichkeiten des Konzernrechts
- Persönliche Haftungsrisiken von Organen, Führungskräften und sonstigen Verantwortlichen bei Pflichtverletzungen gemäß §§ 831, 31 BGB analog
- Strafrechtliche oder OWiG-Haftungsverschärfung gemäß § 14 StGB, § 9 OWiG
- Strafrechtliche Haftung wegen Unterlassung, z. B. § 13 StGB
- Nichtwahrnehmung der Betreiberpflichten und der Betreiberverantwortung gemäß Störfallverordnung (12. BImSchV), Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), DIN VDE 0105-100 etc.
- Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
- Haftung wegen Rechtsverstößen beim Einsatz von Fremdfirmen
- Vorgesetztenhaftung wegen Verletzung oder Nichtwahrnehmung von originären Vorgesetztenaufgaben (z. B. Ein- und Unterweisung, Schulungen, Überwachung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
- Bußgeldrisiko wegen einer fehlenden oder nicht ordnungsgemäß betriebenen internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- Haftungs- und Abmahnrisiken wegen unzulässiger Umweltaussagen in der Werbung nach der EmpCo-Richtlinie und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG
- Straf- und haftungsrechtliche Risiken bei Spenden und Sponsoring, zum Beispiel wegen Untreue oder Vorteilsgewährung
- Umwelthaftung des Unternehmens und seiner Organe gemäß den Umweltvorschriften.
Grundlage der Risikoermittlung ist ein aktuelles Rechtskataster. Es erfasst die für das Unternehmen und seine Anlagen geltenden Rechtsvorschriften, ordnet sie den Verantwortlichen zu und dokumentiert die regelmäßige Bewertung der Rechtskonformität.
Lernen wir uns kennen.
Sie möchten wissen, wie wir Ihr Unternehmen unterstützen können?
Sprechen wir über Ihr Anliegen.